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Formvorschriften für geschäftliche E-Mails

26. Januar 2007 in pixelgraphix Weblog.

In den letzten Tagen wurden viele durch die neuen Formvorschriften für geschäftliche E-Mails aufgeschreckt, die zu Anfang des Jahres in Kraft getreten sind. Die gute Nachricht für Freiberufler und Einzelunternehmer: Es trifft uns nicht. Betroffen sind Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften und eingetragene Einzelunternehmer. Was das Gesetz genau bringt und vorschreibt, hat Robert Chromow für akademie.de in Jetzt wird's ernst: Gesetzliche Formvorschriften für geschäftliche E-Mails zusammengestellt. So wie bisher in Geschäftsbriefen gefordert, müssen künftig auch in E-Mails die folgenden Angaben gemacht werden: Name des Unternehmers bzw. des/der Geschäftsführer(s) oder Vorstands- bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden, Firma und Rechtsformzusatz, Sitz des Unternehmens sowie zuständiges Handelsregister und Handelsregisternummer. Wer das verpasst, riskiert Zwangsgelder und natürlich Abmahnungen. Zum Beitrag ...

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