Recht für Webdesigner

18.10.2005, 08:01 in netzwelt. Trackback-URL, Kommentar-Feed.

Was darf man als Webdesigner, was darf man nicht? Wenn es um rechtliche Fragen geht, herrscht bei vielen Designern große Unsicherheit. Licht ins Dunkel möchte RA Andre Schenk mit seinem Artikel Recht für Webdesigner – Vertragliche Haftungsfallen und Webdesign – bringen.

Webdesigner sind aufgrund des Preisdrucks nicht selten gezwungen, eine Internetpräsenz innerhalb kürzester Zeit zu erstellen, um die Wirtschaftlichkeit des Auftrages überhaupt noch zu wahren. Dabei werden oftmals die vertragliche Haupt- und Nebenleistungspflichten gegenüber dem Auftraggeber vernachlässigt. RA Andre Schenk

Der Beitrag ist in die folgenden Abschnitte gegliedert:

Vielen Dank an RA Michael Seidlitz für den Tipp!

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Kommentare und Feedback (3)

Gravatar von ChristianChristian (#)
18.10.2005, 10:17

Der Artikel scheint interessant zu sein. Doch haben sich in deinem Text ein paar Fehler eingeschlichen: #klugscheißermodus an ;-)

Im ersten Satz verwendest du zwei unterschiedliche Subjekte, obwohl es um das Gleiche geht. Im zweiten Satz fehlt ein “geht”.

#klugscheißermodus aus

Sonst finde ich deine Seite TOP! Vielen Dank für den Tipp.

Gravatar von Peter LinzenkirchnerPeter Linzenkirchner (#)
18.10.2005, 11:22

Nun ja, So sehr viel Neues wird in dem Artikel nicht erzählt. Gilt letztlich nicht nur für Webdesigner, sondern für die Designberufe insgesamt. Hier hilft eine simple Grundregel: was nicht von mir ist, darf ich erst verwenden, wenn ich eine schriftliche Erlaubnis habe … Ich verstehe nicht so recht, was hier Schwierigkeiten machen könnte.
Dass man ein Impressum braucht, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.
Gut fand ich allerdings die Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen von Shops; hier ist zu überlegen, ob man beim Einrichten eines Shops eine rechtliche Absicherung nicht vertraglich berücksichtigt.
Was ich vermisse: Was passiert, wenn ich einen Kunden auf derartige Probleme hinweise und dieser von mir verlangt, gegen rechtliche Grundlagen zu verstoßen, sei es bezüglich Urheberrecht oder Impressumpflicht etc.? Ist mir schon mehrmals passiert … Muss ich dann den Auftrag ablehnen, oder reicht es, sich eine entsprechende Belehrung durch den Kunden abzeichnen zu lassen?

Gravatar von HeikoHeiko (#)
19.10.2005, 09:23

Hatte ich gestern Abend auch gelesen. Wie schon erwähnt, zwar nix neues, aber gut das die Webdesigner ( zumidnest die deutsch sprechenden ) dieser Welt mal wieder daran erinnert wurden!

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